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1D-LSD vs 1S-LSD – Vergleich zweier Forschungsstoffe mit Zukunftspotential

1D-LSD vs 1S-LSD

Inhaltsverzeichnis

In der Welt der modernen Forschungssubstanzen gewinnen neue Lysergamide zunehmend an Bedeutung. Besonders 1D-LSD und 1S-LSD stehen im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen. Beide gelten als strukturell modifizierte Analoga von LSD-25 und werden ausschließlich für analytische und experimentelle Zwecke angeboten. In diesem Artikel analysieren wir die wichtigsten Unterschiede dieser beiden Verbindungen – chemisch, regulatorisch und in Bezug auf deren Relevanz für Forschungseinrichtungen in Deutschland. LSD Geschichte


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Laborbedarf wie 1S-LSD ist aktuell legal erhältlich – etwa bei shop-lsd.de, einem spezialisierten Anbieter für Forschungschemikalien.

Was ist 1D-LSD?

1D-LSD (1,2-Dimethylcyclobutan-1-carbonyl-N,N-diethyl-6-methyl-ergoline-8β-carboxamid) ist ein Lysergamid, das strukturell mit LSD verwandt ist. Die angefügte Cyclobutan-Gruppe verändert die physikochemischen Eigenschaften der Substanz, insbesondere in Bezug auf Lipophilie und potenzielle Metabolisierung in Laborumgebungen. Es wurde zunächst als Forschungsstoff entwickelt, um Alternativen zum regulierten LSD-25 zu schaffen.

Bis Juni 2024 war 1D-LSD in Deutschland frei erhältlich. Seitdem wurde es in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen und unterliegt gesetzlichen Beschränkungen. Der Erwerb oder Besitz für nicht zugelassene Zwecke ist strafbar.

Was ist 1S-LSD?

1S-LSD (1-Trimethylsilylpropionyl-LSD) ist eine neuere Verbindung, die strukturell ebenfalls auf LSD basiert, jedoch mit einer anderen funktionellen Gruppe versehen ist. Diese Modifikation hat Einfluss auf die Stabilität und chemische Reaktivität der Substanz.

Für viele Labore und chemische Institute ist 1S-LSD von besonderem Interesse, das bis Dezember 2025 legal war, seitdem jedoch durch die 6. NpSG-Änderungsverordnung verboten wurde. Im Gegensatz zu 1D-LSD stellt 1S-LSD aktuell eine regulierungskonforme Alternative dar.

Chemische Unterschiede

Obwohl beide Substanzen zur Familie der Lysergamide zählen, unterscheiden sie sich in ihren Seitenketten und damit in ihren molekularen Eigenschaften:

Eigenschaft1D-LSD1S-LSD
StrukturmodifikationDimethylcyclobutan-GruppeTrimethylsilylpropionyl-Gruppe
LipophilieMäßig erhöhtDeutlich erhöht
Rechtlicher StatusIllegal nach NpSG (seit Juni 2024)Verboten nach NpSG (seit Dezember 2025)
AnwendungForschung vor NpSG-EinstufungForschung vor NpSG-Einstufung (verboten seit 12/2025)

Relevanz für Forschung und Analytik

Beide Substanzen werden nicht für den menschlichen Konsum entwickelt oder angeboten. Stattdessen sind sie als reine Forschungsreagenzien zu betrachten, die etwa in chromatographischen Verfahren, Strukturaufklärung oder Vergleichsanalyse mit anderen Lysergamiden Anwendung finden.

Chemische Institute und Labore nutzen solche Substanzen, um die Wechselwirkungen von funktionellen Gruppen zu analysieren, Struktur-Wirkungsbeziehungen zu erforschen oder analytische Methoden weiterzuentwickeln.

Rechtliche Lage in Deutschland (2026)

  • 1D-LSD seit Juni 2024 verboten (NpSG), 1S-LSD seit Dezember 2025 verboten (NpSG). Einzig legales Lysergamid 2026: 1BP-LSD.
  • 1S-LSD wurde am 18. Dezember 2025 mit der 6. Änderungsverordnung zum NpSG in Deutschland verboten. Der Vertrieb, Besitz und Erwerb sind seitdem strafbar. Als legaler Nachfolger steht seit 2026 1BP-LSD für die Forschung zur Verfügung., sofern die Deklaration und Verpackung den Vorschriften entsprechen (z. B. „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“).
  • LSD Rechtslage

Welches LSD-Derivat ist 2026 noch legal?

Seriöse Bezugsquellen wie shop-lsd.de bieten 1S-LSD ausschließlich für den Einsatz in Laborumgebungen an. Alle Produkte sind entsprechend gekennzeichnet und werden nur an volljährige Kunden versendet, die einen legalen und verantwortungsvollen Umgang nachweisen.

Unser Sortiment umfasst verschiedene Konzentrationen und Formen – ideal für analytische Zwecke, Probenvergleiche oder Qualitätsstudien.

Update Februar 2026: Sowohl 1D-LSD als auch 1S-LSD sind seit Dezember 2025 im NpSG gelistet. Der aktuelle legale Nachfolger ist 1BP-LSD.

Was ist der Unterschied zwischen 1D-LSD und 1S-LSD?

1D-LSD trägt eine 1,2-Dimethylazetidin-Carbonyl-Gruppe am N1-Stickstoff des Indolrings, während 1S-LSD eine Trimethylsilylpropionyl-Gruppe besitzt. Beide fungieren als Prodrugs von LSD-25, unterscheiden sich jedoch in Molekülgewicht, Lipophilie und Onset-Zeit. Beide sind seit 2024 bzw. 2025 in Deutschland verboten.

Sind 1D-LSD und 1S-LSD noch legal in Deutschland?

Nein. 1D-LSD wurde im Juni 2024 durch die 5. Änderungsverordnung zum NpSG verboten. 1S-LSD folgte am 18. Dezember 2025 mit der 6. Änderungsverordnung. Der einzige aktuell legale Nachfolger für Forschungszwecke ist 1BP-LSD.

Was ist der Nachfolger von 1S-LSD?

Der aktuelle legale Nachfolger von 1S-LSD ist 1BP-LSD (1-Butanoylpropionyl-Lysergsäurediethylamid). Es ist als Blotter und Pellets bei shop-lsd.de für Forschungszwecke erhältlich.

Was bedeutet Prodrug bei LSD-Derivaten?

Ein Prodrug ist eine Substanz, die erst im Organismus in die aktive Form umgewandelt wird. Bei 1D-LSD, 1S-LSD und 1BP-LSD wird die jeweilige Acylgruppe am N1-Stickstoff durch Esterasen abgespalten, wobei LSD-25 als aktiver Metabolit entsteht. Mehr dazu unter LSD-Derivate im Vergleich.

Wie unterscheiden sich die Wirkungen von 1D-LSD und 1S-LSD?

Da beide als Prodrugs zu LSD-25 metabolisiert werden, sind die Kerneffekte vergleichbar. Unterschiede bestehen in der Pharmakokinetik: 1D-LSD zeigt laut Berichten einen schnelleren Onset, während 1S-LSD etwas länger bis zum Wirkungseintritt braucht. Die Gesamtwirkdauer ist bei beiden ähnlich (8–12 Stunden). Eine Übersicht aller Derivate finden Sie unter LSD-Arten.

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